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Alle Beiträge für den Monat Oktober, 2008:

Tobias So 19. Okt Was bedeutet Rauchverbot für Pfadfinder?

Bekannt ist natürlich, dass Rauchen und Kaufen von Zigaretten erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Es gilt das Jugendschutzgesetzt (JuschG).

Aber was ist in Räumen/Häusern?

  • Regelungen in Kneipen etc. sind ja theoretisch bekannt und für uns nicht weiter relevant.
  • Bildungseinrichtungen aber zum Beispiel werden anders behandelt als andere öffentliche Gebäude. Hier gilt auf dem gesamten Gelände Rauchverbot. Man muss also das Grundstück verlassen oder einen Workaround finden :).
  • Gleiches gilt übrigens dann auch für Zeltplätze, wenn diese unter "Bildungseinrichtung" fallen. Ansonsten muss man sich hier einfach informieren.
  • Öffentliche Gebäude dagegen können hierfür spezielle Raucherräume einrichten.
  • Wieder anders ist es bei kirchlichen Räumen, zu denen eurer Pfarrheim wahrscheinlich auch gehört. Diese werden nicht vom Gesetzt erfasst. Regelungen können/müssen vom Kirchenvorstand oder Pfarrer bestimmt werden.

Mehr hierzu? Die Diözesanzeitung 1/2007 (PDF) aus Aachen hat ab Seite 10 einen Artikel hierzu.

Tobias Sa 18. Okt Elektronikversicherung

Wenn ihr mal eine Elektronikversicherung für eine Pfadi-Aktion braucht, solltet ihr euch das Angebot des "jugendhaus düsseldorf" anschauen.

Über die Elektronik-Versicherung (Geltungsbereich weltweit) können alle Video-, Stereo-, und Verstärkeranlagen, Farbfernseher, Filmvorführgeräte, Laptops, Notebooks, Palms, Personalcomputer, Digitalkameras und elektr. Musikinstrumente versichert werden.

Nicht versicherbar: Funkgeräte, Handys, FAX-Geräte, Fotokopierer, Switches, LAN-Party, Software, Cds, MCs, LPs, Videokassetten, Fotoapparate, Disc-/Walkman, Headsets

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