Bekannt ist natürlich, dass Rauchen und Kaufen von Zigaretten erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Es gilt das Jugendschutzgesetzt (JuschG).
Aber was ist in Räumen/Häusern?
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Regelungen in Kneipen etc. sind ja theoretisch bekannt und für uns nicht weiter relevant.
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Bildungseinrichtungen aber zum Beispiel werden anders behandelt als andere öffentliche Gebäude. Hier gilt auf dem gesamten Gelände Rauchverbot. Man muss also das Grundstück verlassen oder einen Workaround finden :).
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Gleiches gilt übrigens dann auch für Zeltplätze, wenn diese unter "Bildungseinrichtung" fallen. Ansonsten muss man sich hier einfach informieren.
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Öffentliche Gebäude dagegen können hierfür spezielle Raucherräume einrichten.
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Wieder anders ist es bei kirchlichen Räumen, zu denen eurer Pfarrheim wahrscheinlich auch gehört. Diese werden nicht vom Gesetzt erfasst. Regelungen können/müssen vom Kirchenvorstand oder Pfarrer bestimmt werden.
Mehr hierzu? Die Diözesanzeitung 1/2007 (PDF) aus Aachen hat ab Seite 10 einen Artikel hierzu.
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