Anfang dieses Jahres hat die Deutsche Regierung ein neues Waffengesetz beschlossen. Dieses regelt neben den pressebreitgetretenen 'Anscheinswaffen' unter anderem auch den Umgang mit Messern mit Klingen, deren Länge die 12 cm übersteigt.
Dies betrifft irgendwie also auch Pfadfinder. Immerhin gehören nicht nur Spielzeugpistolen Fahrtenmesser zu unserem Repertoire wie Seil und Durchschneiden, wie Frühstücken und Brotaufstrich, wie Schni und tzen.
Wie dies uns Pfadfinder dann irgendwie doch nicht betrifft und mit welchen Ausnahmen das wiederum gilt, das hat der VCP geklärt und auf seiner Homepage veröffentlicht.
Um es laienhafter und mit meinen Worten wiederzugeben: Das Besitzen von Messern mit Klingen >12cm geht klar, wenn man Pfadfinder ist. Man sollte Außenstehenden allerdings auf irgendeine Weise die Chance geben, zu erkennen, dass man Pfadfinder ist. Z.B. durch Halstuch, Kluft oder dauerhaftes Anwendes des Pfadfindergrußes.
Das Tragen von Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm ist erlaubt, wenn es einem allgemein anerkannten Zweck dient. Dies gilt für Pfadfinden, [...]
[...] das Tragen der Fahrtenmesser über 12cm Länge sollte nur mit der Pfadfinder/innentracht erfolgen.
[...] das Mitführen eines Messers auch über 12cm Länge im Rucksack ist auch unproblematisch.
Alles zitiert von der VCP-Nachrichtenseite.
Wer zukünftig sein Butterbrot in der Pause zwischen den Meetings im Park auch weiterhin zivil mit seinem Opinel schmieren will, der sollte es wie Jan vom Kochemer-Blog halten: Einfach seine Opinelklinge einmal zärtlich an der Spitze über den Boden ziehen und schon ist man mit 8,4 cm (einklappbarer) Klingenlänger auf sicherer Seite.
Der geänderte Gesetzestext ist leider noch nicht an öffentlicher Stelle zu finden.
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[...] Neues Waffengesetz und PfadfinderGut zu Wissen: Mein Fahrtenmesser darf also auch weiter mit. Prima! [...]
Pingback von del.icio.us-Links (26. März bis 27. März) « Gefunden « der tag und ich | 2008-03-27 12:29
Das erinnert mich an eine Schottlandfahrt vor mittlerweile rund acht Jahren. Wir hatten einen Zwischenstopp in London gemacht und eine Pfadfinderin hatte doch tatsächlich ihr Butterbrot mit einem Fahrtenmesser bestrichen. Das Resultat. Sie wurde von der Polizei abgeführt und auf der Wache vernommen. Das Messer war – wenn ich mich nocht richtig erinnere – weg und alles insgesamt mit viel Stress verbunden. Es stellt sich die Frage ob dies nun auch für das Schmieren von Brot vor dem Bundeskanzleramt gilt?
Kommentar von ERIK | 2008-03-27 22:49